Bio-Qualität
Hersteller oder Erzeuger von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau können ihre Waren mit dem staatlichen Bio-Siegel kennzeichnen, sofern diese die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sie sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen. Somit können sich Verbraucher sicher sein, dass es sich bei dem gekennzeichneten Produkt auch um Bio-Ware handelt. Auf jedem Bio-Produkt aus Ländern der EU muss der Name oder die Nummer der Kontrollbehörde oder der Öko-Kontrollstelle abgebildet sein.
Die EG-Öko-Verordnung setzt bestimmte Kriterien voraus:
Die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung besagen:
Die EG-Öko-Verordnung setzt bestimmte Kriterien voraus:
- Verbot der Bestrahlung von Lebensmitteln
- Verbot gentechnisch veränderter Organismen
- Verbot der Benutzung von Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
- Verbot der Benutzung von leichtlöslichem Dünger
Die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung besagen:
- Eine abwechslungsreiche, weite Fruchtfolge
- Eine artgerechte Tierhaltung
- Fütterung der Tiere mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusätze von Antibiotika und Leistungsförderern